Die Spielregeln 

  • Jede Hausgemeinschaft veranstaltet ihren Flohmarkt in eigener Verantwortung. Sie ist für die Verkehrssicherheit auf ihrem Gelände verantwortlich und trägt Sorge, dass gesetzliche Bestimmungen (z.B. Lebensmittelrecht oder Handelsbeschränkungen bei bestimmten Waren) eingehalten werden.
  • Der Flohmarktverkauf findet ausschließlich in den Höfen / Garageneinfahrten oder sonstigen privaten Flächen statt, nicht auf dem Gehweg oder anderen öffentlichen Flächen.
  • Jede Hausgemeinschaft muss selbst die Genehmigung von Vermieter, Eigentümergemeinschaft oder Hausverwaltung einholen
  • Die Adressen der teilnehmenden Höfe werden evtl. im Stadtteilmagazin und auf Plakaten veröffentlicht.
  • Händler sind nicht zugelassen! Die Hof-Flohmärkte sind eine nachbarschaftliche, nicht-gewerbliche Aktion. 
  • Gemeinsam sind Termin und Werbung.
  • Datenschutz: Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit der Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten durch das Amt für Kultur und Freizeit (KUF) einverstanden. Die erhobenen personenbezogenen Daten werden nicht weitergegeben und nur für den Zweck der Bearbeitung Ihres Vorgangs verwendet. Sie werden gelöscht, sobald sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Dienststelle liegenden Aufgaben nicht mehr erforderlich sind. Dies gilt nicht, sofern die Stadt Nürnberg gesetzlich zur Weitergabe verpflichtet ist. 
  • Über die angegebene Email-Adresse/Telefonnummer werden die Veranstaltungsdaten künftiger (Schohofloh-) Flohmärkte mitgeteilt. Ab 2025 wird es keine Benachrichtigungen als Flyer mehr geben.